Geprüfte Arzneibuch- & Pharmaqualität
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Qualität unserer Produkte ist ein Qualitätssicherungssystem erforderlich. Hierunter versteht man alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Produktion eines Produktes entsprechender Qualität sicherzustellen. Dies fängt bereits mit der Auswahl und Prüfung der Rohstoffe (Ausgangsstoffe) an. Hier orientieren wir uns an den Vorgaben, die für die Herstellung von Arzneimitteln gelten: Die Qualität der Ausgangsstoffe ist laut ApBetrO (Apothekenbetriebsordnung) nach den anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft zu prüfen. Priorität unter den anerkannten pharmazeutischen Regeln besteht für das Arzneibuch. Das Arzneibuch besteht aus dem Deutschen Arzneibuch (DAB), dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) und dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB). Sofern in den Arzneibüchern Untersuchungsmethoden enthalten sind, müssen diese angewendet werden. Fehlen im Arzneibuch entsprechende Angaben, so ist zunächst gemäß den Arzneimittelprüfrichtlinien nach § 26 AMG (Arzneimittelgesetz) auf Arzneibücher von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zurückzugreifen. Erst danach ist nach diesen Richtlinien eine Bezugnahme auf Arzneibücher von Drittländern zulässig. Die einzelnen Ausgangsstoffe werden in den Arzneibüchern in den sog. „Monographien“ beschrieben. Was enthält eine Monographie?
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Erst wenn alle diese Prüfungen „bestanden“ sind, kann bescheinigt werden, dass dieser Rohstoff nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft worden ist und die erforderliche Qualität aufweist. Unsere Rohstoffe werden zum Teil vor ihrem Einsatz nach anerkannten Regeln geprüft und von Apothekern für ihre Verwendung in den verschiedenen Produkten freigegeben. Hierbei werden auch moderne Analysenmethoden wie z.B. die Infrarotspektroskopie angewendet. Für einen Großteil unserer Ausgangsstoffe (z.B. Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente u. Aminosäuren) existiert eine entsprechende Monographie in einem Arzneibuch. Wo immer es möglich ist, werden Ausgangsstoffe eingesetzt, deren Qualität den Vorgaben eines der Arzneibücher entspricht. Rohstoffe, die nicht in den oben aufgeführten Arzneibüchern gelistet sind, liegen in Pharmaqualität vor und werden ebenfalls vor ihrem Einsatz von Pharmazeuten nach anerkannten Regeln geprüft. |
Pharmazentralnummer |
POWERSTAR FOOD® Produkte sind unter den angegebenen Pharma-Zentral-Nummer (PZN) in allen deutschen Apotheken zugelassen und registriert. Die Apotheken finden unsere Produkte entweder unter dem Firmennamen oder der PZN. Wir beliefern nicht den Pharmagroßhandel, denn nur so können wir die Preise unserer Produkte attraktiv gestalten. Die Apotheken müssen die Produkte direkt über uns beziehen. Apotheken haben zwar eine sehr günstige Portofreigrenze, geben aber bei Kleinbestellungen unter Umständen die Portokosten an den Kunden weiter. |